Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Verwenders – nachstehend „Anbieter“ genannt – und seinen Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt oder ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung von Unternehmen mittels Implementierung webbasierter Software, die Cloud-Computing nutzt (SaaS) einschließlich Beratung, Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn der Anbieter ist an der Leistungserbringung verhindert.
(6) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen bzw. beim Kunden implementiert werden. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§ 3 Abnahme der Leistungen
(1) Sofern die Leistungen des Anbieters die Erstellung von abnahmefähigen Individualergebnissen (z. B. spezifische Automatisierungs-Workflows oder Softwareanpassungen) beinhalten, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
(2) Die Abnahme erfolgt nach erfolgreicher Funktionsprüfung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter etwaige Mängel unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
• der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt,
• der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv im Geschäftsbetrieb nutzt oder,
• der Kunde sich innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe des Ergebnisses nicht zur Abnahme geäußert hat, sofern er vom Anbieter bei der Übergabe auf diese Folge hingewiesen wurde.
(4) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(5) Soweit nicht im individuellen Dienstvertrag abweichend vereinbart, sind in der Vergütung zwei Korrekturschleifen pro Meilenstein enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung von Änderungswünschen durch den Kunden sowie deren Umsetzung durch den Anbieter innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Änderungswünsche, die über diesen Umfang hinausgehen oder nach Abschluss der vereinbarten Korrekturschleife eingehen, gelten als Zusatzleistungen und werden entsprechend gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters (z. B. auf der Website) stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie sind lediglich als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, dem Anbieter ein Angebot zum Vertragsschluss zu unterbreiten.
(2) Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande. Sofern der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet, stellt die Bestätigung dieses Angebots durch den Kunden ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen. Die Annahme erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Messenger), durch die Übersendung von Zugangsdaten (z. B. für ein Kundenportal oder Projektmanagement-Tool) oder durch den Beginn der operativen Leistungserbringung.
(3) Der Vertragsschluss bedarf keiner besonderen Form. Er kann insbesondere durch den Austausch von E-Mails, Nachrichten über Messenger-Dienste oder durch die digitale Unterzeichnung eines Dienstvertrages erfolgen.
(4) Soweit im Einzelfall ein Vertragsschluss mündlich (z. B. in einer Videokonferenz oder am Telefon) erfolgt, wird der Anbieter dem Kunden den wesentlichen Inhalt des Vertrages zeitnah in Textform (z. B. als Protokoll oder Zusammenfassung per E-Mail) bestätigen.
§ 5 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 6 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt grundsätzlich per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden und kann z. B. in Form einer Rechnung, per E-Mail oder über ein Kundenportal erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt 5 Geschäftstage („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Dies umfasst insbesondere die zeitnahe Bereitstellung von funktionsfähigen Schnittstellen-Zugängen (API-Keys), Logins zu Drittsystemen und die Freigabe notwendiger Berechtigungen innerhalb der Kunden-IT. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit allein zu verantworten.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen und zu protokollieren, um die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu gewährleisten.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 9 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch Funktionsstörungen oder Sicherheitslücken von Drittsoftware (SaaS) entstehen, sofern diese nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, großflächige Ausfälle der Internet-Infrastruktur oder Cyber-Angriffe auf kritische Infrastrukturen). In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(6) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während einer fest vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 5%, es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monaten, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Textform.
§ 11 Urheberrecht
(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für eigene Zwecke ein. Dieses Recht ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Eine kommerzielle Weiterverwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail) des Anbieters, sofern sie nicht zwingender Teil des Auftrags ist.
(3) Eine Änderung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte ist zulässig. In diesem Fall entfällt jedoch jegliche Gewährleistung und Haftung des Anbieters für die Funktionsfähigkeit und Mängelfreiheit der Arbeitsergebnisse.
(4) Das eingeräumte Nutzungsrecht besteht nach vollständiger Zahlung dauerhaft fort, sofern keine zeitlich befristeten Leistungen (z. B. Abos oder SaaS-Zugänge) vereinbart sind.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, von ihm im Rahmen der Leistungserbringung erstellte oder verwendete Standard-Komponenten, Code-Bausteine, Skripte, Algorithmen oder Konzepte (sog. „Standard-Assets“), die keinen spezifischen Bezug zum Geschäftsgeheimnis des Kunden haben, für eigene Zwecke oder Projekte mit anderen Kunden uneingeschränkt weiterzuverwenden
§ 12 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos, Texte, Daten und Informationen) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung aller Ansprüche aus dem Auftrag (insbesondere der vollständigen Zahlung der Vergütung) hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) schließen.
§ 13 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in von dem Anbieter veranstalteten digitalen Kommunikationskanälen (z. B. Gruppen in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder geschlossenen Community-Bereichen). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
(4) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wohlwollend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 14 Referenznennung und Eigenwerbung
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, ihn namentlich sowie unter Verwendung seines Logos als Referenz zu nennen (z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder in Präsentationen) und in angemessener Weise über die Zusammenarbeit zu berichten.
(2) Die Einräumung dieses Rechts ist ausdrücklicher Bestandteil der Preiskalkulation des Anbieters. Dem Kunden wird hierfür im Angebot ein entsprechender Preisnachlass („Referenz-Rabatt“) gewährt.
(3) Der Kunde kann der Referenznennung bei Vertragsschluss widersprechen oder eine bereits erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf den Referenz-Rabatt. Der Anbieter ist berechtigt, den Differenzbetrag zwischen dem rabattierten Preis und dem Standardpreis (gemäß Angebot) nachzufordern bzw. die Vergütung für die Zukunft entsprechend anzupassen.
(4) Die Pflicht des Anbieters zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 15 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch rechtsverbindlich per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen.
(2) Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Erweiterung des Leistungsangebots) erforderlich ist. Der Anbieter wird dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
Stand: 12.02.26